Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Lieferadress- und Depotservice Burg

Burg GmbH & Co. KG
(Inh.Andreas Burg)
Hauptstr. 396
D-79576 Weil am Rhein
Deutschland
info@las-burg.de

Inhalt


1. Geltungsbereich und Gegenstand

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Burg GmbH & Co. KG (im Folgenden LAS Burg genannt) und den Kunden/innen (nachfolgend Kunde genannt) im Rahmen des Lieferadress- und Depotservice.

1.2. Die aktuell gültigen AGB können durch LAS Burg nach betrieblichem Interesse z.B. Geschäftsfelderweiterung jederzeit mit der Zustimmung des Kunden geändert werden. Der Kunde wird über die Änderung rechtzeitig informiert. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, sofern er der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

1.3. LAS Burg stellt Kunden seine Adresse und seine Räumlichkeiten für die Anlieferung und/oder die Lagerung von Briefen, Paketen oder Ähnlichem zur Verfügung. Aus Vereinfachungsgründen werden die Briefe, Pakete oder Ähnliches in diesen AGB generell als Sendungen bezeichnet.

1.4. Der Kunde bevollmächtigt LAS Burg zur Entgegennahme von Sendungen.

1.5. LAS Burg sorgt für die Aufbewahrung der Sendungen. Eigentumsverhältnisse an diesen werden hierdurch nicht verändert. Insbesondere wird LAS Burg nicht Eigentümer der Sendungen.

1.6. Die Größen- und Gewichtseinteilungen sind in der jeweils aktuell gültigen Preisliste von LAS Burg festgelegt. Die Größenmaße berechnen sich durch Addition der längsten und kürzesten Seite der Sendung.

1.7. Eine selektive Annahme von Sendungen (einzelne Sendungen oder Sendungen, die zu einem gewissen Termin eintreffen) durch LAS Burg ist auch auf Kundenwunsch nicht möglich. Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass nur von ihm gewünschte Sendungen an LAS Burg geliefert werden.

1.8. LAS Burg wickelt diesen Service unter Anwendung von diversen Sicherheitsmodalitäten ab.

Diese sind:

1.8.1. Jeder Kunde erhält eine persönliche Kundennummer.

1.8.2. Spätestens bei Abholung der ersten Sendung muss sich der Kunde legitimieren. Dabei speichert LAS Burg die Daten des Ausweises.

1.8.3. LAS Burg erstellt jedem Kunden eine persönliche Kundenkarte und auf Kundenwunsch Zweitkarten für die vom Kunden bevollmächtigten Personen             (siehe Punkt 7).

1.8.4. Jeder Kunde muss sich vor Ort eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN) vergeben, die bei LAS Burg verschlüsselt gespeichert wird.

1.8.5. Die Teilnahme am Lieferadress-Service ist nur mit einer gültigen E-Mail-Adresse möglich.

1.9. Bei Gefahr im Verzug ist LAS Burg berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahr abzuwenden oder zu verringern.

1.10. LAS Burg bietet zwei Kundenservices an: Lieferadress- und Depotservice.


2. Lieferadress-Service

2.1.1. In Verbindung mit der Adresse von LAS Burg, dem Kundennamen und der persönlichen Kundennummer, kann jeder Kunde Lieferungen an LAS Burg senden lassen.

2.1.2. Als Lieferadresse stehen den Kunden zwei Geschäftsstellen zur Verfügung:

Größere Sendungen – ab Gurtmaß und Paletten – können ausschließlich an die Colmarer Straße 10 gesandt werden. Für Kunden mit regelmäßig größerem Sendungsaufkommen wird nur in dieser Geschäftsstelle Rabatt gewährt. Detaillierte Angaben sind der aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen. Der Kunde selbst entscheidet, an welche Adresse seine Sendung geliefert werden soll.  

2.1.3. Die Anschrift für Zustellungen muss in der nachfolgend postalisch richtigen Form erfolgen:

 

entweder

Colmarerstr. 10

<Name> <Vorname> 
c/o LAS Burg <Kundennummer> 
Colmarerstr. 10
D - 79576 Weil am Rhein 

oder

Hauptstraße 396

<Name> <Vorname> 
c/o LAS Burg <Kundennummer> 
Hauptstr. 396 
D - 79576 Weil am Rhein

2.2. LAS Burg nimmt sämtliche Sendungen ausschließlich im Auftrag des Kunden entgegen. Die Sendungsannahme ist grundsätzlich während der Öffnungszeiten der Warenannahme möglich.

2.3. Offensichtlich beschädigte Sendungen werden nicht angenommen oder, sofern möglich, am nächsten Tag über den jeweiligen Lieferdienst retourniert. Jegliche Beschädigung wird fotografisch festgehalten und dokumentiert.            

2.4. Sendungen ohne eine durch LAS Burg zuvor zugeteilte Kundennummer werden nicht angenommen.

2.5. Bei jedem Sendungseingang erhält der Kunde von LAS Burg eine Mitteilung darüber, dass eine Sendung für ihn eingetroffen ist.

2.5.1. Diese Mitteilung erfolgt grundsätzlich per E-Mail.

2.5.2. Auf Kundenwunsch kann die Benachrichtigung auch zusätzlich per SMS erfolgen. Dieser Service ist kostenpflichtig. Da SMS über einen externen Provider versandt werden, lässt sich aus der Absenderangabe nicht auf LAS Burg schließen.

2.6. LAS Burg lagert die Sendung(en), bis diese vom rechtmäßigen Abholer abgeholt werden. Die Lagerung von Sendungen ist bis zu einer gewissen Lagerdauer im Grundpreis des Lieferservice enthalten. Die genaue Lagerdauer zum Grundpreis ist aus der aktuell gültigen Preisliste ersichtlich. Sofern die Abholung einer Lieferung nicht innerhalb dieser Lagerfrist bei LAS Burg erfolgt, wird für die weitere Aufbewahrung der Sendung ein Tagespreis, entsprechend der gültigen Preisliste, berechnet.

2.7. LAS Burg ist es gestattet, bei Bedarf Sendungen im Umkreis von einem Kilometer der Sendungsadresse zu lagern.

2.8. Die Öffnung, Bearbeitung, Weitersendung oder Auslieferung von Sendungen durch LAS Burg ist in diesem Service nicht vereinbart. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Einzelvereinbarung und sind kostenpflichtig.

2.9. LAS Burg ist nicht verpflichtet, amtliche Benachrichtigungen und gerichtliche Mahnbescheide entgegenzunehmen. Des Weiteren ist LAS Burg nicht für die fristgemäße Weiterleitung der Sendung verantwortlich. Deshalb gelten angenommene amtliche Benachrichtigungen und gerichtliche Mahnbescheide grundsätzlich einen Tag nach Versendung der E-Mail-Benachrichtigung gem. 2.5. als zugestellt.


3. Depot-Service

3.1. LAS Burg bietet Kunden die Lagermöglichkeit in zwei Geschäftsstellen für Sendungen aller Art, mit Ausnahme der unter 6.7 aufgeführten Ausschlüsse, an. Der Kunde kann die Geschäftsstelle frei auswählen.

3.2. Die Sendung muss in einem Brief oder in einem Paket in einer Einheit verschlossen verpackt sein.

3.3. LAS Burg ist es gestattet, bei Bedarf Sendungen im Umkreis von einem Kilometer der Sendungsadresse zu lagern.

3.4. Sobald dem Kunden die Sendung ausgehändigt wird, wird der Depotauftrag abgerechnet.

3.5. Wird dieselbe Sendung daraufhin wieder neu eingelagert, ist dies ein neuer Depotauftrag und erneut kostenpflichtig.

3.6. Sofern der Depotservice zur Sendungsabholung durch Lieferfirmen benutzt wird, muss der Kunde für die Depotgebühren aufkommen. Für eventuell längere Lagerzeiten bzw. zusätzlich anfallende Aufwendungen muss der Kunde eine Vorauszahlung laut aktuell gültiger Preisliste leisten. Nach Abholung durch die Lieferfirma werden die exakten Kosten abgerechnet und der Restbetrag auf das VG-Konto des Kunden gutgeschrieben (siehe Punkt 4).


4. Aufgaben und Pflichten von LAS Burg

4.1. LAS Burg teilt Kundennummern zu und verwaltet diese.
4.2. LAS Burg erstellt dem Kunden eine persönliche Kundenkarte (= A- Karte) und für bevollmächtigte Personen Zweitkarten. LAS Burg ist berechtigt, für die Erstellung von Zweitkarten (=A2- bzw. B Karten) laut aktuell gültiger Preisliste, Gebühren zu erheben. Dasselbe gilt bei Verlust von Kundenkarten.
4.3. LAS Burg nimmt Sendungen in Empfang und lagert diese in ihren Geschäftsräumen. Bei Sendungseingang prüft LAS Burg die Sendungen auf äußere Mängel.
4.4. LAS Burg benachrichtigt den Kunden per E-Mail und auf Kundenwunsch gleichzeitig per SMS, sobald eine Sendung eingelagert ist.
4.4.1. Benachrichtigungen über Sendungseingänge erfolgen unverzüglich nach dem Sendungseingang, spätestens innerhalb eines vollen Arbeitstages.
4.4.2. Sendungseingangs- Mitteilungen per SMS sind laut aktuell gültiger Preisliste kostenpflichtig.
4.4.3. Mitteilungen über Fax und Telefon sind nicht möglich.
4.4.4. Eine E-Mail-Benachrichtigung gilt als zugestellt, wenn vom Mailserver keine Benachrichtigung einer Unzustellbarkeit erfolgt.
4.5. LAS Burg nimmt Zollbriefe entgegen. Solche werden u.a. angeliefert, wenn Sendungen aus außereuropäischen Ländern nach Deutschland eingeführt werden und diese wegen Abklärung beim deutschen Zoll lagern. Diese Zollbriefe werden ganz normal als LAS- Sendung gelagert. Der Kunde holt diese ab und erhält anschließend beim deutschen Zoll seine Sendung gegen Vorlage dieses Briefs. Hierbei muss der Kunde beachten, dass beim Zoll geringere Lagerfristen gelten.
4.6. LAS Burg lagert Sendungen eine gewisse Zeit zum Grundpreis. Nach Ablauf dieser Zeit fallen Lagerkosten für jeden weiteren Lagerungstag an. In der aktuell gültigen Preisliste sind Lagerzeiten zum Grundpreis und die weiteren Lagerkosten pro Tag aufgeführt.
4.7. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Sendungen bei Abholung in den Räumlichkeiten von LAS Burg sofort zu überprüfen.
4.8. LAS Burg entsorgt auf Kundenwunsch Leergut oder Verpackungsmaterial. Dies ist für die Kunden kostenpflichtig. Der aktuell gültigen Preisliste sind diese Kosten zu entnehmen.
4.9. Der Kunde kann auf der LAS Burg Webseite über "Auskunft" kostenlos abfragen, welche Sendung(en) aktuell bei LAS Burg für ihn auf Lager sind und ab wann zusätzlich Tagespreise berechnet werden. Die Daten werden stündlich aktualisiert.


5. Aufgaben und Pflichten des Kunden

5.1. Der Kunde muss LAS Burg zur Erteilung einer Kundennummer seine genaue private bzw. geschäftliche Anschrift und eine gültige E-Mail- Adresse hinterlegen.
5.1.1. Eine Teilnahme ohne gültige E-Mail- Adresse ist nicht möglich. Eine Änderung der E-Mail- Adresse ist LAS Burg unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine E-Mail-Adresse funktionsfähig ist (sein Postfach nicht voll oder gesperrt ist oder die E-Mail aufgrund eines Spamfilters aussortiert wurde).
5.1.2. Der Name und die Adresse müssen mittels Ausweis, nachgewiesen werden. Dabei erstellt LAS Burg eine Kopie des Ausweises. Es ist deshalb unabdingbar, dass der Adressinhaber bei Empfang der ersten Sendung die Abholung persönlich vornimmt.
5.1.3. Namensänderungen können nur unter Vorlage eines entsprechenden amtlichen Dokuments erfolgen. Änderungen eines Firmennamens sind nur unter Vorlage einer amtlichen Dokumentation möglich. Beides erfolgt persönlich in den Geschäftsräumen.
5.1.4. Mehrfache Anmeldungen auf den gleichen Namen beziehungsweise auf die gleiche Firma sind nicht zulässig. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von LAS Burg.
5.2. Der Kunde darf nur dann eine Sendung an die Lieferadresse senden lassen, wenn die in der aktuellen Preisliste angegebenen maximalen Größen- und Gewichtsbeschränkungen eingehalten werden und dem Kunden eine von LAS Burg auf seinen Namen zugeteilte Kundenummer vorliegt.
5.3. Der Kunde hat mit der ihm zugeteilten Kundennummer und mit seinen Kundenkarten sorgsam umzugehen. Nur unter Bekanntgabe der Kundennummer werden Sendungsauskünfte erteilt. Für den vom Kunden zu vertretenden Verlust oder eintretende Schäden haftet LAS Burg nicht.
5.4. Um zu vermeiden, dass Werbesendungen an die Lieferadresse des Kunden gesandt werden, wird der Kunde angehalten, diese Adresse nicht als Werbeadresse frei zu geben. Sollten trotzdem Werbebriefe eintreffen, kann dies über Eintragungen in die entsprechenden Werbesperrlisten beschränkt werden. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch können Werbesendungen vom Lieferadress- Service ausgeschlossen werden. Siehe hierzu unter Punkt 8.
5.5. Der Kunde muss rechtmäßiger Empfänger der Gegenstände sein.
5.6. Ausschließlich den Kunden als Käufer von Sendungen treffen Verpflichtungen aus dem mit dem Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag. Durch die Aufbewahrung bzw. Lagerung werden insoweit keine Verpflichtungen von LAS Burg gegenüber dem Lieferanten beziehungsweise dem Verkäufer begründet.
5.6.1. Die Lieferadresse darf nicht als Bestell- oder als Rechnungsadresse verwendet
werden. E-Mail-Adressen und Telefonnummern von LAS Burg dürfen nicht als Korrespondenzadresse an Dritte weitergegeben werden.
5.6.2. Sofern ein Kunde den Wohnsitz außerhalb von Deutschland hat, muss er dem Lieferanten den Auslandswohnsitz anzeigen.
5.7. Nicht angenommen werden / Nicht gelagert werden:
5.7.1. Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstoßen, deren Beförderung oder Lagerung nationalen oder internationalen Gefahrgutvorschriften unterliegen oder deren Beförderung mit besonderen Auflagen verbunden sind.
5.7.2. Sendungen mit unzureichender Verpackung, insbesondere mit flüssigem Inhalt, soweit dieser nicht bruchsicher verpackt und gegen Auslaufen geschützt ist.
5.7.3. Sendungen mit außergewöhnlichem oder nur schwer schätzbarem Wert wie Kunstgegenstände, Unikate, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten, Uhren sowie Geld und andere Zahlungsmittel (über solche Sendungen können Sondervereinbarungen zwischen dem Kunden und der LAS Burg getroffen werden. Diese bedürfen grundsätzlich der Schriftform).
5.7.4. Sendungen mit verderblichen oder schadensgeneigten Gütern, die vor Hitze- oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen sind.
5.7.5. Sendungen, die geruchbelästigend sind.
5.7.6. Sendungen, die lebende Tiere sowie sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen enthalten.
5.7.7. Sendungen, die aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit oder durch ihren Inhalt eine Gefährdung von Personen oder Beschädigung von materiellen Gütern sowie anderen Sendungen hervorrufen können.
5.8. Für die Beachtung und Einhaltung der zollrechtlichen Vorschriften ist der Kunde allein verantwortlich.
5.9. Der Kunde weist sich vor der Abholung durch Vorlage der Kundenkarte und Eingabe seiner PIN aus. Sofern die Kundenkarte nicht vorgelegt oder die PIN nicht eingegeben werden kann, bzw. die PIN nicht richtig ist, muss sich der Kunde durch Ausweis, Pass oder Identitätskarte ausweisen. Für diesen Mehraufwand wird ein Sicherheitsaufschlag – gemäß aktuell gültiger Preisliste – berechnet.
5.10. Bei Abholung ist der Kunde oder sein Bevollmächtigter verpflichtet, gemeinsam mit einem Mitarbeiter von LAS Burg, die Sendung auf ihre Richtigkeit und Unversehrtheit in den Räumlichkeiten von LAS Burg zu überprüfen.
5.11. Irrläufer sind unverzüglich an LAS Burg, auf Kosten des Kunden, zu retournieren. Bei irrtümlich zugestellten Benachrichtigungen ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich LAS Burg zu kontaktieren.
5.12. Die Kundennummer in Verbindung mit der Lieferadresse darf nur von der bei LAS Burg registrierten Person verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Adressinhaber. Hierdurch entstehender Arbeitsaufwand muss LAS Burg durch den Adressinhaber erstattet werden.
5.12.1. Die Weitergabe von Kundenkarte und PIN an andere Personen ist nicht zulässig. Für die Abholung durch Hilfspersonen gibt es diverse Bevollmächtigungen, siehe hierzu Absatz 7. Sofern LAS Burg anlässlich eines EDV- Ausfalles zur Notausgabe übergehen muss, kann eine Sendungsausgabe nur an Personen erfolgen, die entweder Adressinhaber oder registrierter Bevollmächtigter sind und sich per Ausweis legitimieren können.
5.13. Der Kunde muss Leergut oder Verpackungsmaterial entweder mitnehmen oder kostenpflichtig bei LAS Burg zurücklassen. Bei illegaler Entsorgung trägt der Kunde alle dadurch entstehenden Aufwendungen. Außerdem kann LAS Burg durch solche Geschehnisse die Lieferadresse entziehen.
5.14. Sendungen sind erst dann abholbereit, wenn die E-Mail-Benachrichtigung von LAS Burg über den Eingang der Sendung beim Kunden eingetroffen ist.
5.15. Schriftliche oder telefonische Anfragen zu Sendungen bei LAS Burg sind für den Kunden laut aktuell gültiger Preisliste kostenpflichtig. Dies gilt auch bei Ansehen von Sendungen in der Lagerhalle, ohne diese mitzunehmen.
5.16. Wird eine Sendung innerhalb von sechs Monaten nach versenden der Sendungseingangsmail nicht durch den Kunden abgeholt, behält sich LAS Burg das Recht vor, die Sendung auf Kosten des Kunden zu retournieren oder sie zu öffnen und zur Deckung der Lagerkosten zu verwerten.
5.17. Der Gefahrenübergang der Sendungen erfolgt nach ordnungsgemäßer Legitimierung des Kunden gem. Punkt 6 und 7 dieser AGB und darauffolgender physischen Übergabe der Sendungen.


6. Bevollmächtigungen

6.1. Sofern der Kunde die Sendung nicht persönlich bei LAS Burg in Empfang nimmt, besteht die Möglichkeit, diese durch eine vom Kunden beauftragte Person erfolgen zu lassen. Solches bedingt die Einhaltung nachfolgend genannter Formalitäten.
LAS Burg bietet drei mögliche Bevollmächtigungsarten:
6.1.1. Einmalige Abholung durch Vollmacht auf Papier:
Der Abholer bringt zur einmaligen Abholung einer Sendung eine vom Kunden unterschriebene Vollmacht im Original mit. Zusätzlich ist es notwendig, eine Kopie vom Ausweis, vom Pass oder von der Identitätskarte des Adressinhabers vorzulegen, aus welcher die Unterschrift des Vollmachtgebers erkennbar ist. Ein entsprechendes Vollmachtsformular kann von der Homepage von LAS Burg heruntergeladen werden. Die Vollmacht und die Kopie von Ausweis, Pass oder Identitätskarte verbleiben nach der Abholung bei LAS Burg.
6.1.2. Ausstellung einer B- Karte (für Dauerabholer):
Ein Adressinhaber kann die Ausstellung von B- Karten für von ihm beauftragte Personen beantragen. Mit einer B- Karte kann die bevollmächtigte Person sämtliche Sendungen für den Adressinhaber abholen. Dazu muss der Abholer bei LAS Burg eine eigene PIN generieren und kann diese auch selbständig ändern. Auch bei EDV- Problemen und notwendiger Notausgabe (ohne EDV- Unterstützung) können solche B- Karten- Inhaber Sendungen beziehen, weil sie bei LAS Burg registriert sind. Zu weiteren Befugnissen sind B- Karten- Inhaber nicht berechtigt. Ein solches Vollmachtsformular kann von der Homepage von LAS Burg heruntergeladen werden.
6.1.3. Ausstellung einer A2- Karte (umfasst beinahe alle Befugnisse eines Adressinhabers):
Ein Adressinhaber kann die Ausstellung einer A2- Karte für eine von ihm beauftragte Person beantragen. Mit dieser A2- Karte kann die bevollmächtigte Person sämtliche Rechte des Adressinhabers wahrnehmen. Auch bei EDV- Problemen und notwendiger Notausgabe (ohne EDV- Unterstützung) können solche A2- Karten- Inhaber Sendungen beziehen, weil sie bei LAS Burg registriert sind. Ausgeschlossen hiervon ist nur eine Namensänderung des Adressinhabers bzw. der Inhaberfirma und die Löschung der LAS- Adresse. Der A2- Karteninhaber muss bei LAS Burg eine eigene PIN generieren und kann diese auch selbständig ändern.
Ein Adressinhaber kann gleichzeitig mehreren Personen eine A2- Karte ausstellen lassen. Die A2- Karte bietet sich für Ehepartner, in Lebensgemeinschaft wohnende Personen und für Firmen an.
Sofern ein Firmeninhaber zur Abwicklung der LAS- Angelegenheiten nicht selbst erscheinen kann, muss klar dokumentiert werden, wer rechtlich der Inhaber oder der Geschäftsführer der Firma ist. Nur dieser kann einen A2 Karteninhaber zur Eröffnung und Verwaltung der Adresse bevollmächtigen. Über die Homepage von LAS Burg können entsprechende Formulare heruntergeladen werden.
6.2. Die Weitergabe der Kundenkarte durch den Adressinhaber mit der entsprechenden PIN an andere Personen ist nicht erwünscht und erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden. Im Falle von EDV- Störungen können über Notausgabe mittels Ausweiskontrolle Sendungen ausgegeben werden. Solches funktioniert bei Weitergabe der Kundenkarte mit PIN nicht, da die abholende Person bei LAS Burg nicht registriert ist.
6.3. LAS Burg übernimmt keine Haftung bei Missbrauch einer Karte bzw. einer einmaligen Vollmacht.
6.4. Löschung von Zweitkarten können persönlich in den Räumen von LAS Burg erfolgen. Sofern der Adressinhaber sich dabei nicht vor Ort ausweisen kann, ist es notwendig, zusätzlich zum Formular eine Kopie vom Ausweis oder vom Pass oder der Identitätskarte des Adressinhabers vorzulegen, aus welcher dessen Unterschrift erkennbar ist. Der Inhaber der Lieferadresse erhält bei Bearbeitung der Sperrung per E-Mail eine entsprechende Bestätigung. Nur ein körperlicher Entzug der B- oder A2- Karte reicht nicht aus, da ein bei LAS Burg eingetragener Bevollmächtigter auch ohne Karte, bei Übereinstimmung seiner Personalien, Sendungen ausgehändigt bekommt.


7. Keine Briefe, keine Werbung, keine Kataloge

7. Bezüglich unerwünschter Briefe, Werbung oder Kataloge ist zu empfehlen, dass der Kunde den Lieferanten die Zusendung solcher Werbung untersagt.
7.1. Sofern dies nicht möglich ist, kann der Kunde bei LAS Burg einen Antrag auf Sperrung von Briefen, Werbesendungen und Katalogen stellen. Der Kunde kann dabei eine, zwei oder alle drei Optionen auswählen. Hierbei gelten die folgenden Modalitäten und Richtlinien:
7.2. Der Antrag bedarf der Schriftform. Antragsformulare können entweder von der LAS- Homepage heruntergeladen oder in den Geschäftsräumen von LAS Burg mitgenommen werden.
7.3. Einer solchen Wahloption wird erst dann entsprochen, nachdem der Kundenantrag bei LAS Burg vollständig ausgefüllt eingegangen ist und von LAS Burg in der Datenbank gespeichert wurde.
7.4. Kundenänderungen der gewünschten Optionen sind in geringem Umfang möglich, bedürfen jedoch erneut desselben schriftlichen Antrages.
7.5. Hat sich ein Kunde für eine oder mehrere solcher Optionen entschieden, kann keine individuelle Ausnahme gemacht werden.
7.6. LAS Burg führt keine Aufzeichnungen und gibt keine Auskunft über zurückgesandte Briefe oder Werbung, ebenfalls nicht über vernichtete Werbung oder Kataloge.
7.7. Sofern ein Kunde die Optionen „Keine Werbesendungen“ oder „keine
Kataloge“ gewählt hat und LAS Burg eine für ihn bestimmte Sendung, die werbe- oder katalogähnlich aussieht, nicht annimmt, kann der Kunde keine Regressansprüche stellen.
7.8. Spezielle Bedingungen für die Option „Keine Briefe“:
7.8.1. Zu diesen zählen: Alle Postkarten und Briefe, die kleiner als 23 x 17 cm und nicht dicker als 5 mm sind.
7.8.2. Wählt der Kunde die Option „Keine Briefe“, sendet LAS Burg eintreffende Briefe an den Absender zurück. Sofern kein Absender aufgebracht ist, vernichtet LAS Burg diese Briefe.
7.8.3. Sofern der Kunde die Lieferadresse, entgegen diesen AGB, als Bestell- oder Rechnungsadresse verwendet und es treffen erkennbare Inkasso- oder Gerichtsbriefe ein, wird LAS Burg, auch bei Kundenwunsch „Keine Briefe“, solche annehmen. Der Kunde muss diese abholen und die Lieferadressgebühren dafür begleichen.
7.9. Spezielle Bedingungen für die Option „Keine Werbesendungen“:
7.9.1. Bei nicht klar erkennbarer Sendungsart (ob Werbe- oder Warensendung) entscheidet LAS Burg nach billigem Ermessen. Die Entscheidung von LAS Burg muss vom Kunden akzeptiert werden. Wurde eine Sendung als Warensendung angenommen, muss der Kunde diese in Empfang nehmen und die Lieferadresskosten dafür bezahlen.
7.9.2. Es liegt im Ermessen von LAS Burg, ob Werbesendungen zurückgesandt oder vernichtet werden.
7.10. Spezielle Bedingungen für die Option „Keine Kataloge“:
7.10.1. LAS Burg wird solche Kataloge nicht zurücksenden, sondern grundsätzlich vernichten.


8. Entgelt

8.1. Es gelten grundsätzlich die Preise der aktuell gültigen Preisliste. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2.1. Die Preise für den Lieferadress- oder Depotservice sind bei Abholung bar zu entrichten.
8.2.2. Der Kunde kann Vorauszahlungen leisten. Diese werden als Verrechnungsgeld (VG) gebucht. Von diesem VG werden dann bei Sendungsabholung die Sendungsgebühren verrechnet. Siehe hierzu Punkt 4.1.1.
8.2.3. Der Kunde erhält nach jedem Verrechnungsvorgang einen Beleg mit dem aktuellen Kontostand.
8.3. Es gilt die tagesgültige Preisliste bei Abholung der Sendung.
8.4. LAS Burg hat wegen aller durch den Lagervertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht an den Sendungen. Das Pfandrecht erstreckt sich auch auf die Forderung aus einer eventuellen Versicherung. Das Pfandrecht besteht, solange LAS Burg die Sendung in ihrem Besitz hat.
8.5. Bei übersteigenden Lagerzeiten werden zusätzliche Tagesgebühren laut aktuell gültiger Preisliste in Rechnung gestellt.
8.6. Die Kalkulation der Sendungsentgelte erfolgt im Interesse der Kunden sehr kostengünstig. Aus diesen Gründen wird LAS Burg den Aufwand, der außerhalb des in der aktuell gültigen Preisliste vermerkten Leistungskataloges entsteht, extra berechnen. Dies erfolgt nach dem Zeitaufwand und den Stundensätzen, die ebenfalls in der aktuell gültigen Preisliste mitgeteilt werden.
8.7. Sofern der Kunde, entgegen diesen AGB, die Lieferadresse als Rechnungsadresse verwendet und es treffen Mahnungen, Inkasso- oder Gerichtsbriefe ein, die an LAS Burg gerichtet sind, muss der Kunde den dadurch entstandenen Arbeitsaufwand LAS Burg ersetzen.
8.8. Auskünfte zu Sendungseingang oder über Sendungen (telefonisch oder im Geschäft), sind für den Kunden kostenpflichtig Die Gebühren für solche Auskünfte müssen bei der nächsten Abholung bezahlt werden, unabhängig davon, ob die betreffende Sendung abgeholt wird oder nicht.
8.9. LAS Burg ist nicht verpflichtet, Hilfe beim Abtransport von Sendungen zu leisten. Sofern trotzdem Transporthilfe gewährt wird, ist diese kostenpflichtig und erfolgt auf Risiko des Kunden.
8.10. Mehrfach stattfindende Änderung von Kundendaten oder Wahloptionen sind kostenpflichtig.


9. Kartonage

9.1. Kartonage und Paletten, incl. Verpackungsmaterial, kann bei LAS Burg zurückgegeben werden. Einen Teil der anfallenden Entsorgungs- und Rückführungskosten legt LAS Burg auf die Kunden als Kartonagegebühr um. Die Höhe dieser Kartonagegebühren sind aus der aktuell gültigen Preisliste ersichtlich.
9.2. Es ist nicht zulässig, Kartonagen, Paletten oder Verpackungsmaterial in öffentlichen Mülleimern, in Müllbehälter von Firmen, in Müllbehältern von Privathaushalten, im öffentlichen oder privatem Raum oder auf den Betriebsgeländen von LAS Burg zu entsorgen.
9.3. Bei Zuwiderhandlung ist LAS Burg berechtigt, folgende Maßnahmen durchzuführen:
9.3.1. Schriftliche Mahnung. Hierbei berechnet LAS Burg dem Kunden nachträglich die anfallenden Entsorgungskosten und eine zusätzliche Gebühr für Sonderbearbeitung dieser Kartonage und Erstellung einer solchen Mahnung. Die Höhe dieser Gebühr ist aus der aktuell gültigen Preisliste erkennbar. Anstatt dieser Gebühr ist LAS Burg auch nachträglich berechtigt, den tatsächlichen angefallenen Aufwand für Entsorgung, Bearbeitung der Mahnung und aller in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten anzusetzen.
9.3.2. Bei Wiederholung von illegaler Entsorgung oder Nichtzahlung der entstandenen Kosten kann LAS Burg die Kundennummer fristlos entziehen.
9.3.3. Unabhängig von den Punkten 10.3.1. und 10.3.2. ist LAS Burg berechtigt, solche Kunden an das Ordnungsamt oder an die örtliche Polizeibehörde zu melden.


10. Ausschlüsse

10.1. LAS Burg kann dem Kunden die zugeteilte Kundennummer entziehen und für die weitere Verwendung sperren. Dies erfolgt schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen. Die Frist beginnt einen Tag nach Absendung der E-Mail.
10.2. Da zur Teilnahme eine gültige E-Mail- Adresse zwingend erforderlich ist, hat LAS Burg das Recht, Sendungsannahmen kurzfristig einzustellen und die Kundennummer zu stornieren, wenn die hinterlegte E-Mail- Adresse nach mehreren Versuchen nicht erreichbar ist. Da die E-Mail- Adresse bei diesem Service als alleiniges Kommunikations- mittel besteht, ist LAS Burg nicht verpflichtet, eine solche Annahmeverweigerung bzw. Stornierung auf andere Art mitzuteilen.
10.3. In betrügerischen Fällen, wie zum Beispiel bei Nichtbezahlung von bestellter Ware, bei der Zustellung von gerichtlichen Mahnbescheiden, bei Nichtbekanntgabe der tatsächlichen Privatadresse gegenüber dem Lieferanten (dazu gehört die Verwendung der Lieferadresse als Bestell- oder Rechnungsadresse), bei Vortäuschung eines anderen Bestellers der Ware, bei Bestellungen von Waren im Namen der Firma Burg, bei Warenbestellung mit kriminellem Hintergrund, bei Beleidigung oder Bedrohung von LAS Burg Mitarbeitern oder Kunden, bei geschäftsschädigendem oder rufschädigendem Verhalten oder ähnlichen extremen Verstößen kann LAS Burg die Kundennummer ohne Frist und ohne Angabe von Gründen entziehen.


11. Haftung

11.1. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Schäden, die LAS Burg dadurch entstehen, dass der Kunde keinen Hinweis auf die Gefährlichkeit der Sendungen abgegeben hat, sowie für Schäden durch unrichtige oder unvollständige Bezeichnung der Sendungen, durch fehlerhafte Gewichts- bzw. Maßangaben oder durch Mängel der Verpackung.
11.2. Grundsätze der Haftung von LAS Burg:
11.2.1. LAS Burg haftet aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bei allen Tätigkeiten nur dann, wenn LAS Burg oder seine Erfüllungsgehilfen und/oder Verrichtungsgehilfen ein Verschulden trifft.
11.2.2. Die Entlastungspflicht trifft grundsätzlich LAS Burg. Ist jedoch ein Schaden an einer Sendung äußerlich nicht erkennbar oder kann LAS Burg die Aufklärung einer Schadensursache nach Lage der Umstände billigerweise nicht zugemutet werden, hat der Kunde nachzuweisen, dass LAS Burg den Schaden schuldhaft verursacht hat.
11.3. Ausschluss der Haftung: Ansprüche gegenüber LAS Burg wegen gänzlichen oder teilweisen Verlustes oder Beschädigung sind ausgeschlossen, wenn:
11.3.1. Der Kunde oder die von ihm legitimierte Person die Beanstandung nicht unverzüglich bei der Abholung der Sendung am Lagerort gegenüber LAS Burg schriftlich vorgebracht hat.
11.3.2. Ein Schaden durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg und Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, politische Gewalthandlungen, Aufruhr, sonstige bürgerliche Unruhen, Sabotage, Entziehung oder Eingriffe von hoher Hand oder behördliche Anordnungen verursacht worden ist und der dadurch entstandene Schaden auch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters nicht abgewendet werden konnte. Konnte ein Schaden aus einer der vorgenannten Gefahren
entstehen, wird bis zum Nachweis des Gegenteils angenommen, dass der Schaden daraus entstanden ist.
11.3.3. Wenn der Schaden seine Ursache in der Sphäre des Kunden und/oder der Sendung hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Schaden durch die natürliche Beschaffenheit der Sendung mangelhafte oder fehlende Verpackung, Schädlingsbefall, inneren Verderb, Schwund, Rost, Schimmel, Fäulnis oder Ähnliches verursacht worden ist.
11.4. Im Falle von Einschreiben gehen etwaige Fristversäumnisse oder Verzögerungen zu Lasten des Kunden. Schadenersatzansprüche werden hierdurch gegenüber LAS Burg nicht begründet.
11.5. LAS Burg haftet nicht für Folgeschäden und Folgekosten wie z.B. wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, entgangene Gewinne oder Umsatzverluste, Aufwendungen bei Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch Verzögerung bei der Abfertigung entstehen.
11.6. Der Versicherungsschutz einer Sendung beginnt mit der schriftlichen Bestätigung der Annahme durch einen LAS Burg Mitarbeiter.
11.6.1. Der Versicherungsschutz einer Sendung endet mit der Übergabe an den Kunden.
11.7. Beschränkung der Haftung:
11.7.1. Die Haftung von LAS Burg für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, sowie Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten und Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet LAS Burg für jeden Grad des Verschuldens.
11.7.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen von LAS Burg.
11.7.3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
11.7.4. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber LAS Burg ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
11.7.5. Der Kunde hat den Wert der Sendung mit einem geeigneten Dokument wie z.B. der Rechnung nachzuweisen. Verursacht LAS Burg fahrlässig Schäden, die nicht Leben-, Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist die Haftung auf den nachgewiesenen Wert der Sendung beschränkt. Die Haftungsobergrenze pro Sendung beträgt maximal 500,- €. Sofern der Warenempfänger den Inhaltswert der Sendung nicht nachweist, entfällt die Haftung von LAS Burg.


12. Datenspeicherung und Datenschutz

12.1. LAS Burg setzt elektronische Mittel ein und speichert Kundendaten.
12.2. LAS Burg ist berechtigt, Auskunft bezüglich Sendungseingang zu geben. Dazu wird jedoch grundsätzlich die durch LAS Burg vergebene Kundennummer und der dazu passende Name und Vorname abgefragt. Solche Auskünfte sind kostenpflichtig, in Höhe des in der aktuellen Preisliste festgelegten Preises.
12.3. Stimmt bei eingehenden Sendungen Kundenname und Kundennummer nicht überein, ist LAS Burg zur sicheren Sendungszuteilung zu folgenden Schritten berechtigt:
12.3.1. Alle in Frage kommenden Kunden anzuschreiben und zur sicheren Zuordnung einer Sendung um Auskunft des Absenders zu bitten.
12.3.2. Sendungen, die wegen unzureichender Adressangaben länger bei LAS Burg lagern und einem Kunden nicht sicher zuordenbar sind, zur Kundenbestimmung zu öffnen.
12.3.3. Es besteht für Kunden kein Anspruch auf die Durchführung der Maßnahmen
13.3.1. und 13.3.2. Kommen zu viele Kunden für eine sichere Zuteilung in Frage, ist LAS Burg berechtigt, diese Sendungen beim zuständigen Lieferanten zu retournieren.
12.3.4. Zusatzaufwand zur sicheren Sendungszuteilung ist für den Kunden kostenpflichtig. Die Höhe solcher Kosten wird nach der aktuell gültigen Preisliste berechnet.
12.4. LAS Burg ist unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, Kontaktdaten des Bestellers zu übermitteln. Solches darf nur erfolgen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
12.4.1. Ein Lieferant oder seine Inkassofirma weist LAS Burg ein berechtigtes Interesse nach, wie zum Beispiel Mahnung an eine über LAS Burg geführte richtige Lieferadresse.
12.4.2. Deutsche Polizei, deutsche Zollbehörde oder ähnliche deutsche Behörden ermitteln in Zusammenhang mit dem Lieferadress- Service gegen den Sendungs- empfänger.
12.5. Weiteres ist in der Unternehmensrichtlinie zum Datenschutz von LAS Burg geregelt.


13. Verjährung

13.1. Sämtliche Ansprüche gegenüber LAS Burg verjähren nach einem Jahr. Bei Vorsatz oder im Falle der bewussten groben Fahrlässigkeit beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre.
13.2. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung dem Kunden übergeben wurde. Wurde die Sendung nicht abgeholt, beginnt die Verjährung mit dem Ablauf des Tages, an dem die im Grundpreis enthaltene Lagerfrist abläuft.


14. Pfandrechte

14.1. Unbeschadet der Regelung in 2.6 ist LAS Burg nach Ablauf der in der Preisliste festgelegten Lagerdauer berechtigt, den Kunden per E-Mail aufzufordern, die Sendung innerhalb weiterer Frist abzuholen. Sollte die Sendung auch innerhalb dieser Frist vom Kunden oder einer von ihm bevollmächtigten Person nicht abgeholt werden, ist LAS Burg berechtigt, von seinem Pfandrecht Gebrauch zu machen.
14.2.1. Kann eine Sendung keinem Kunden zugeordnet werden, wird mit den zur Verfügung stehenden logistischen Mitteln versucht, den Auftraggeber ausfindig zu machen. Auch das Öffnen der Lieferung gehört zu den auszuschöpfenden Mitteln.
14.2.2. Durch die Nachforschung entstehende Kosten werden dem Kunden zusätzlich zum Leistungsentgelt in Rechnung gestellt.
14.2.3. Gelingt die Nachforschung nicht, wird diese Sendung für die Dauer von drei Monaten gelagert. Nach Ablauf der dreimonatigen Lagerfrist und keinerlei Reaktion seitens des Kunden wird von LAS Burg Gebrauch des Pfandrechts gemacht und die Ware zur Deckung aller Kosten verwertet.


15. Abweichende Regelungen

Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so haben die übrigen Bestimmungen weiterhin Gültigkeit.

17. Gerichtsstand

Ist der Kunde Verbraucher und hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Geschäftssitz von LAS Burg. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für LAS Burg zuständige Gericht. LAS Burg ist auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Weil am Rhein, im Oktober 2022