Wie erhalte ich die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer zurück?

1. 

Die Mehrwertsteuer kann NUR der Verkäufer auszahlen. Es gibt Servicedienstleister, die diese Dienstleistung übernehmen, allerdings beauftragt diese in der Regel der Verkäufer.

2.

 

Der Verkäufer stellt in der Regel den Ausfuhrschein aus. Dieser Ausfuhrschein hat keine feste Form:

  • Klassischer „grüner“ Schein: z.B. REWE, Marktkauf… 
  • Einfach die Rechnung: z.B. Amazon, Alternate 
  • Zusätzlicher Kassenbon: z.B. Karstadt.

Mit diesem Dokument, der Ware im Gepäck und einem Ausweisdokument (z.B. ID,oder Pass) geht man zum Deutschen Zoll. Dieser bestätigt die Ausfuhr mit einem Dienstsiegel.

3.

 

Jetzt muss man die Ware in die Schweiz am Schweizer Zoll einführen z.B. ein TV-Gerät, das über dem Freibetrag von CHF 300 ohne deutsche Mehrwertsteuer ist, muss man verzollen und die Schweizer Mehrwertsteuer abführen. Bitte beachten Sie alle aktuellen Zollvorschriften.

Siehe: EVZ oder Zoll BRD

4.

Das abgestempelte Formular bringen Sie nun zum Händler zurück und der zahlt Ihnen die Mehrwertsteuer aus.

Achtung:

Die Mehrwertsteuer Rückerstattung ist freiwillig, nicht alle Händler gewähren dies. 
Der Händler braucht immer die Ausfertigung mit dem originalen Dienstsiegel. 
Deutsche Mehrwertsteuer = Deutscher Zoll usw.
Für Dienstleistungen erhalten Sie keine Mehrwertsteuerrückerstattung. Bei der Autoreparatur gewähren die Händler gewöhnlich die Rückerstattung für die eingebauten Teile.