Die Risiken bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern

 

Sollten Sie Ware aus Nicht-EU-Ländern (USA, China, Großbritannien usw.) bestellen und diese an LAS-Burg liefern lassen, ist dies (vor allem bei Sendungen aus Großbritannien) mit einigen Risiken verbunden.

LAS-Burg tritt grundsätzlich nicht als Importeur oder Exporteur auf. Das heißt, wir haben keine EORI-Nummer. Würden wir diesen Service anbieten, wären wir für sämtliche von unseren Kunden importierten Waren haftbar.

Die EORI-Nummer wird jedoch vor allem bei gewerblichem Warenverkehr verlangt. Aber auch bei Privatbestellungen kann eine EORI-Nummer aus Sicherheitsgründen (vor allem von DHL und DHL-Express) verlangt werden.

Sollten Sie für Ihre Bestellungen eine EORI-Nummer benötigen, kann diese durch jede Person, mit einem Wohnsitz in Deutschland, kostenfrei beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/Beantragung-einer-EORI-Nummer/beantragung-einer-eori-nummer_node.html

 

Des Weiteren kann es bei Sendungen aus Nicht-EU-Ländern vorkommen, dass sie vom Zoll direkt abgelehnt werden, wenn es offensichtlich ist, dass ein Schweizer Staatsbürger Ware in die EU importieren möchte.

Auch bei fehlerhafter Adressierung oder sonstigen Mängeln wird uns die Sendung nicht vorgelegt, sondern meistens als „Annahme verweigert“ deklariert und an den Absender zurückgeschickt.

Alle Sendungen, die den Zoll passiert haben und einwandfrei adressiert sind, werden selbstverständlich von uns angenommen (sollte die Sendung mit Zollgebühren behaftet sein, muss der Kunde für diesen Service freigeschaltet werden). Weitere Informationen zu unserem N&Z Service finden Sie in unseren FAQs:    https://www.las-burg.de/info/faq/

Abschließend lässt sich sagen, dass wir von einer Bestellung von Ware aus Großbritannien abraten, da sich gezeigt hat, dass diese Sendungen am meisten Probleme verursachen und uns sehr häufig überhaupt nicht vorgelegt werden.


Zur Erinnerung, der N&Z-Service wird zum 01.10.2022 eingestellt:

Wie in einer Rundmail Anfang August angekündigt (das sämtliche Kunden erhalten haben, die für unseren N&Z-Service registriert sind) wird unser N&Z-Service zum 01.10.2022 eingestellt.

Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Registrierungen für den N&Z-Service sind nur noch bis zum 15.09.2022 möglich.
  • Einzahlungen auf das N&Z-Konto sind ebenfalls nur noch bis zum 15.09.2022 möglich.
  • Nachnahme- und Zollgebührensendungen werden nur noch bis zum 30.09.2022 angenommen.
  • Am 01.10.2022 wird das verbleibende N&Z-Guthaben jedes Kunden auf sein VG-Konto (dieses
    Guthaben kann genutzt werden um anfallende Sendungsgebühren zu begleichen) umgebucht.
  • Die Auszahlung Ihres Guthabens ist ab sofort bis zum 31.12.2022 gebührenfrei in einer unserer Filialen möglich.

Wir bedauern sehr, dass wir diesen Service nicht mehr anbieten können.



Corona News (02.04.2022)

Ab Sonntag den 03.04.2022 gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Unter anderem wird die 3G-Regel für den Einzelhandel und die Maskenpflicht in Innenräumen abgeschafft.

Das heißt Sie können Ihre Pakete ab dem 04.04.2022 ohne Einschränkungen zu uns liefern lassen und bei uns abholen.


Corona News (22.03.2022)

Nach dem aktuellen Beschluss der Bundesregierung bleibt die FFP2-Maskenpflicht
für unsere Kunden und die generelle Maskenpflicht für unsere Mitarbeiter bis
zum 02.04.2022 bestehen.


Neue Einreiseverordnung (Stand 03.03.2022)

Die Nachweispflicht für einreisende Personen mit einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden
in Deutschland entfällt. Das heißt, Sie brauchen keinen Impf- oder Genesenennachweis
und auch keinen negativen Test, wenn Sie für maximal 24 Stunden nach Deutschland
einreisen. Auch für die Abholung Ihrer Sendungen in unseren Ladengeschäften
ist kein 3G-Nachweis nötig.

Die Maskenpflicht bleibt davon unberührt, d.h. in Innenbereichen müssen Personen ab
18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen. Medizinische Masken sind dort
weiterhin nicht erlaubt.

 

 


Corona Update (12.01.2022)

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung neu angepasst. Ab Mittwoch, den 12.01.2022 müssen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen. Medizinische Masken sind somit nicht mehr erlaubt.

Betreffende Personen müssen beim Abholen von Paketen eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen.

Dies gilt nicht für den öffentlichen Verkehr und in Arbeits- und Betriebsstätten (hier gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes), d.h. unsere Mitarbeiter unterliegen nicht der Pflicht zum Tragen einer FFP2 oder vergleichbaren Maske.


Corona Update (09.12.2021)

 

Bei der Einreise von der Schweiz nach Deutschland besteht eine grundsätzliche Nachweispflicht, d.h. Sie müssen bei der Einreise über einen der folgenden Nachweise verfügen:

  • entweder Impfnachweis: In Deutschland gelten Sie 14 Tage nach Erhalt der zweiten Impfdosis bei den Impfstoffen Biontech, Moderna, AstraZeneca, bzw. nach der ersten Impfdosis des Impfstoffes Johnson&Johnson als vollständig geimpft.

  • oder Genesenennachweis: Positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist.

  • oder Testnachweis: Negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest (PCR-Test <72h; Antigen-Schnelltest <24h)

Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Nachweispflicht ausgenommen.

 

Wenn Sie sich in Deutschland ausschließlich in den Grenzregionen (Baden-Württemberg oder Bayern) aufgehalten haben, müssen Sie bei der Rückreise in die Schweiz keine weiteren Regeln beachten.

 

 


Corona Update (07.12.2021)

 

24-Stunden-Regel hat weiterhin bestand.

Trotz neuer Corona- und Einreiseverordnungen in der Schweiz und in
Deutschland, ist der Grenzübertritt sowie das Bestellen und Abholen
Ihrer Pakete im Zuge der 24-Stunden-Regel weiterhin
ohne Einschränkungen für alle möglich.


Corona-Update (03.12.2021)

Auch durch die heute (03.12.2021) von der Bundesregierung (Deutschland) und der Landesregierung Baden-Württemberg beschlossenen weiteren Corona-Regeln ändert sich für unsere Kunden nichts. Im Zuge der 24-Stunden-Regel dürfen weiterhin ALLE einreisen und ihre Pakete bei uns abholen.


Corona Update (25.11.2021)

Da Paketdienstleister als Grundversorger gelten, ist das
Bestellen und Abholen von Paketen bei LAS-Burg

trotz der verschärften Corona-Regeln des Landes
Baden-Württemberg vom 24.11.2021, wie gewohnt
ohne weitere Einschränkungen möglich.


Neue Einreise-Verordnung

Das Wichtigste zuerst:

Für Sie ändert sich nichts, solange Sie sich nicht länger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten!!!

Ab dem 01.08.2021 tritt in Deutschland die neue Einreise-Verordnung in Kraft. Alle Personen ab 12 Jahren, die nach Deutschland einreisen, müssen bei stichpunktartigen Kontrollen an der Grenze einen aktuellen Testnachweis vorlegen, es sei denn Sie sind geimpft oder genesen.

Ausnahmen:

  •  Grenzgänger und Grenzpendler
  • Alle Personen, die sich nicht länger als 24 Stunden am Stück in Deutschland aufhalten.

Die aktuelle Einreise-Verordnung finden Sie hier.

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Corona Update vom 14.05.2021

Ab sofort ist eine Einreise nach Deutschlande wieder OHNE EINSCHRÄNKUNG für einen Aufenthalt bis zu 24 Stunden möglich.

Somit können alle Bewohner aus der Schweiz (alle Kantone) ohne Quarantäne und unter Beachtung unserer Hygienevorschriften (z.B. Maskenpflicht) ihre Pakete bei uns abholen.

Die aktuelle „Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes“ finden Sie hier.


Corona Update vom 17.04.2021

Vollständig Geimpfte dürfen ab Montag, den 19.04.2021 wieder ohne Quarantäne einreisen und unter Beachtung unserer Hygienevorschriften Pakete abholen.

Folgendes ist dabei zu beachten:

  • die Impfung muss seit mindestens 14 Tagen abgeschlossen sein und per Impfdokumentation vorgewiesen werden können
  • die Impfung muss mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff durchgeführt worden sein
  • wer trotz Impfung Krankheitssymptome aufweist, darf nicht einreisen

Darüber hinaus dürfen vollständig von Corona Genesene ohne Quarantäne einreisen. Die Erkrankung muss mindestens 21 Tage her sein und maximal 6 Monate zurückliegen. Die überstandene Erkrankung muss mit einem PCR-Test nachgewiesen werden.

Die aktuelle „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“ des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier.


Corona Update 29.03.2021

Der aktuelle Lockdown wurde bis zum 18.04.2021 verlängert. Es besteht somit weiterhin eine Quarantänepflicht für Paketabholer aus der Schweiz und aus Frankreich.

Ausgenommen hiervon sind Gewerbetreibende. Diese dürfen ohne Quarantänepflicht einreisen und Ihre Sendungen bei uns abholen.

Selbstverständlich sind sämtliche Lagerfristen weiterhin ausgesetzt, sodass für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen.


Corona Update 08.03.2021

Die bestehende Quarantänepflicht für Paketabholer aus der Schweiz und aus Frankreich wird vorerst nicht gelockert. Dies geht aus der aktuellen Corona Verordnung der Landes Baden-Württemberg hervor. In der am 08.03.2021 in Kraft getretenen Verordnung heißt es:

Wer ohne triftigen Grund – also etwa zum Einkaufen, einschließlich der Wahrnehmung von Abholangeboten, auch in Paketshops oder für touristische Ausflüge – einreist, ist quarantänepflichtig.

Ausgenommen hiervon sind Gewerbetreibende. Diese dürfen ohne Quarantänepflicht einreisen und Ihre Sendungen bei uns abholen.

Selbstverständlich sind sämtliche Lagerfristen weiterhin ausgesetzt, sodass für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen.


Corona Update 13.01.2021

 

Wir sind weiterhin zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da und Sie können sich problemlos Sendungen zu uns liefern lassen. Gewerbetreibende aus den Grenzkantonen dürfen Ihre Pakete auch ohne Quarantäne abholen, wenn Sie einen entsprechenden Nachweis an der Grenze vorweisen können!!

Die Meldungen in der Presse und von diversen Mitbewerbern, dass die Paketabholung von Privatpersonen auch ohne Quarantäne möglich ist, wurde vom Landesministerium für Soziales in der Zwischenzeit dementiert.

Hier die offizielle Stellungnahme:

Wer sich in einem Risikogebiet bestellte Waren explizit an eine vom Wohnort abweichende Adresse in Baden-Württemberg, beispielsweise Paketshops oder sonstige Paketannahmestellen, liefern lässt, kann sie dort nicht abholen, ohne anschließend in Quarantäne zu müssen. Dies fällt unter den Begriff „einkaufen“. 

Quelle: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/

Unsere Lagerkapazität reicht aus, um all Ihre Sendungen bis zur Abholung zu verwahren.

Die Lagergebühren sind weiterhin bis auf Weiteres gestundet, sodass Ihnen keine weiteren Lagerkosten entstehen, sollten Sie Ihre Sendung nicht abholen können.

Es gelten weiterhin die von uns kommunizierten Regelungen:

  • bei Grenzüberschreitung zu Zwecken eines Einkaufs oder als Tourist müssen Sie sich umgehend in Quarantäne begeben
  • Grenzüberschreitungen aus beruflichen, schulischen, medizinischen oder familären Gründen sind ohne Quarantäne erlaubt, müssen aber im Zweifelsfall bewiesen werden

Um Probleme beim Zoll zu vermeiden, lassen Sie Ihre Sendungen so lange bei uns eingelagert, bis die Abholung Ihrer Pakete wieder ohne Quarantänepflicht möglich ist. Aushilfsweise nutzen Sie unseren Vollmachtsservice und lassen Sie Ihre Sendungen von Freunden oder Verwandten mit einem Wohnsitz in Deutschland abholen.


Trotz Verschärfung des Lockdowns bis voraussichtlich 31.01.2021 sind wir weiterhin für Sie da!!

Als Paketdienstleister gelten wir als systemrelevant und können unsere Dienstleistung auch zukünftig für Sie anbieten.

Sie können also weiterhin problemlos Sendungen zu uns liefern lassen. Unsere Lagerkapazität reicht aus, um all Ihre Sendungen bis zur Abholung zu verwahren.

Die Lagergebühren sind weiterhin bis auf Weiteres gestundet, sodass Ihnen keine weiteren Lagerkosten entstehen, sollten Sie Ihre Sendung nicht abholen können.

Eine Paketabholung ist aktuell schwierig, da Sie sich rein rechtlich im Falle einer Grenzüberschreitung, zu Zwecken eines Einkaufs oder als Tourist, umgehend in Quarantäne begeben müssen.

Eine Einreise ohne Quarantäne ist nur aus beruflichen, schulischen, medizinischen oder familiären Gründen erlaubt. Ob eine Paketabholung z. B. für Pendler nach der Arbeit erlaubt ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Im Zweifelsfall müssen Sie den Grund Ihres Aufenthaltes in Deutschland aber beweisen können.

Um Probleme beim Zoll zu vermeiden, lassen Sie Ihre Sendungen so lange bei uns eingelagert, bis die Rechtslage eindeutig geklärt ist oder die 24 Stunden-Regel wieder in Kraft tritt. Aushilfsweise nutzen Sie unseren Vollmachtsservice und lassen Sie Ihre Sendungen von Freunden oder Verwandten mit einem Wohnsitz in Deutschland abholen.

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier:

www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/


Wir haben weiterhin für Sie geöffnet!!!

Da wir als Paketdienstleister eine systemrelevante Dienstleistung anbieten, bleiben unsere Filialen auch nach den Weihnachtsfeiertagen geöffnet! Das heißt: Wir sind wie gewohnt für sie da. Sie können sich weiterhin ohne Probleme Sendungen an uns liefern lassen und diese auch bei uns abholen, wenn der Grenzübertritt für Sie nach den aktuell gültigen Corona-Richtlinien des Landes Baden-Württemberg möglich ist.
www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/

Selbstverständlich werden vorsorglich vom 24.12.2020 bis auf Weiteres sämtliche Lagergebühren gestundet, sodass Ihnen keinerlei Mehrkosten entstehen, wenn Sie Ihre Sendungen durch eine Teil-/Grenzschließung nicht abholen können.

Seien Sie unbesorgt, unsere Lagerkapazitäten sind groß genug, um all Ihre Sendungen und künftigen Bestellungen bis zu Ihrer Abholung sicher zu verwahren.   

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.


Corona Update (23.12.2020)

Wie auf der Internetseite der Landesregierung (Baden Württemberg) veröffentlicht,
dürfen Waren und Lebensmittel, die vor dem 22.12.2020 bestellt
wurden, in Baden Württemberg noch abgeholt werden. Halten Sie für
eventuelle Rückfragen am Zoll Ihre Sendungseingangsmail bereit.

Sie dürfen also Ihre Sendung noch bis 24.12.2020  14 Uhr abholen.
Bedingung ist allerdings weiterhin, daß Sie aus einem der
Grenzkantone kommen.

 

Quelle: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/


Bitte beachten Sie folgende geänderten Öffnungszeiten:

18.12.     09:00 - 20:00
19.12.     09:00 - 16:00 (unverändert)
21.12.     09:00 - 20:00
22.12.     09:00 - 20:00
23.12.     09:00 - 20:00
24.12.     09:00 - 14:00
25.12.     geschlossen (1. Weihnachtsfeiertag)
26.12.     geschlossen (2. Weihnachtsfeiertag)
31.12.     09:00 - 16:00
01.01.     geschlossen (Neujahr)
06.01.     geschlossen (Dreikönig)

An allen anderen Tagen haben wir zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Wir wünschen Ihnen allen schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.


Corona Update (13.12.2020)

LAS Burg zählt zu den systemrelevanten Geschäften und bleibt
trotz den heute beschlossenen neuen Beschränkungen weiterhin,
auch über den 16.12.2020 hinaus,  geöffnet.

Nach dem jetzigen Stand bleiben auch die Grenzen weiterhin
geöffnet
und die bisherige 24-Stunden-Regel für Grenzkantone
bleibt bestehen. Sie können Ihre Sendungen also weiterhin
uneingeschränkt abholen.

Über weitere Entwicklungen halten wir Sie an dieser
Stelle auf dem Laufenden.


Paketabholungen/Bestellungen weiterhin möglich (auch trotz Lockdown light)

Ab Montag, den 2. November 2020, treten in Deutschland neue Regeln für einen „Lockdown light“ in Kraft.

Unsere Filialen bleiben aber weiterhin für Sie geöffnet. Bestellungen sowie Abholungen unter Beachtung unserer Hygienevorschriften sind nach wie vor möglich.



Corona Update (23.10.2020)

Wir sind auch weiterhin in dieser sich ständig ändernden Situation für Sie da. Selbstverständlich setzen wir für alle Kunden der Kantone, die nicht nach Deutschland einreisen dürfen (oder dafür einen negativen Covid 19 Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen müssen), die Lagerfristen für die bei uns eingelagerten Sendungen aus. Somit entstehen Ihnen in diesem Zeitraum keine Zusatzkosten.

Folgende Kantone sind davon betroffen:

  •         Bern
  •          Fribourg
  •          Genf
  •          Glarus
  •          Graubünden
  •          Luzern
  •          Neuchatel
  •          Nidwalden
  •          Obwalden
  •          Schwyz
  •          Tessin
  •          Uri
  •          Waadt
  •          Wallis
  •          Zug

Wenn es Ihnen möglich ist, bitten wir Sie jedoch darum, Ihre bei uns eingelagerten Sendungen durch einen Bevollmächtigten abholen zu lassen, sofern dieser in einem Kanton wohnt, wo die 24-Stunden-Regel gilt.

Diese besagt, dass unbeschränkter Grenzübertritt möglich ist, solange man sich nicht länger als 24 Stunden im Grenzgebiet aufhält. Folgende Kantone zählen dazu:

  •          Appenzell (Innerrhoden, Ausserrhoden)
  •          Aargau
  •          Basel
  •          Basel-Land
  •          Jura
  •          Schaffhausen
  •          Solothurn
  •         St. Gallen
  •          Thurgau
  •          Zürich

 

Wir wünschen Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund.


24 Stunden-Regel für Einkaufstouristen
 Aktueller Stand (17.10.2020) zur Corona-Entwicklung

Nach neusten Mitteilungen des Landes Baden-Württemberg bleiben die Grenzen offen und das Einkaufen und Abholen von Sendungen möglich. Es gilt für grenznahe Gebiete eine 24-Stunden-Regelung, die besagt, dass unbeschränkter Grenzübertritt möglich ist, solange man sich nicht länger als 24 Stunden im Grenzgebiet aufhält.

Diese Regelung betrifft folgende schweizer Kantone:

  •    Appenzell (Innerrhoden, Ausserhoden)
  •   Aargau
  •  Basel
  • Basel-Landschaft
  • Jura
  • Schaffhausen
  • Solothurn
  • St. Gallen
  • Thurgau
  • Zürich

Somit können Sie aus diesen Kantonen weiterhin problemlos Sendungen bei uns abholen (auch ohne Corona-Test).

Aus den Kantonen Freiburg, Nidwalden, Neuenburg, Schwyz, Uri, Waadt, Zug und Genf ist die Einreise aktuell nur mit einem negative Corona-Test (nicht älter als 48 Stunden) möglich.

Ebenso dürfen unsere Nachbarn aus den französischen Grenzgebieten Bas-Rhin und Haut-Rhin mit dieser 24-Stunden-Regel einreisen.

Wenn sich Änderungen ergeben, werden wir Sie weiter hier informiern.

(Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/)

Alle Angaben wurden nach besten Wissen aktuell recherchiert. Alle Angaben ohne Gewähr.


 

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*Dieses Angebot gilt für Personen, die noch kein Konto bei der Burg GmbH & Co. KG besitzen (Neukunden) und ist bis zum 12.12.2020 begrenzt.

Bei der ersten Abholung (bis zum 12.12.2020) erhalten Neukunden, die sich ab dem 01.10.2020 bei der Burg GmbH & Co. KG registriert haben, 12% Rabatt auf unseren Rechnungsbetrag (dies beinhaltet den Sendungspreis, eventuelle S-Zuschläge und N&Z-Gebühren). Der Rabatt wird Ihnen beim Bezahlvorgang automatisch abgezogen und kaufmännisch auf 5 Cent gerundet.

Davon ausgeschlossen sind die Gebühren der Kartonagen-/Palettenrückgabe, Nachforschungs,- Auskunftskosten sowie der Erwerb eines Mundschutzes.

Hier geht es zur Anmeldung.

 

 


Wichtige Informationen zur Grenzöffnung!!

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Sie ab nächster Woche in unseren LAS Filialen wieder begrüßen zu dürfen. Laut unserer letzten Information (Stand Freitag, 12.06.2020 12:00 Uhr) öffnen die Grenzen nach Deutschland offiziell in der Nacht von Montag, 15.06.2020, auf Dienstag, 16.06.2020.

Selbstverständlich sind wir bereits ab 15.06.2020 zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.  

Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich auch wieder problemlos Sendungen zu uns schicken lassen.

 

Zu unser aller Sicherheit gibt es einige neue gesetzliche Vorschriften sowie interne Abläufe zu beachten:

  • Beachten Sie, dass der Eintritt nur mit einem Mund- bzw. Nasenschutz gestattet ist;
  • Wir haben vor unserem Eingang ein Personenleitsystem installiert, bitte stellen Sie sich dort mit dem gebotenen Sicherheitsabstand von 1,50m an;
  •  Einer unserer Mitarbeiter wird Sie am Eingang empfangen und Ihnen eine freie Kasse zuweisen, dies ist notwendig, weil nur eine beschränkte Anzahl an Kunden unsere Räumlichkeiten betreten darf;
  • Begleitpersonen sollten deshalb auch im Auto bzw. draußen warten;
  • Der Ausgang erfolgt momentan über eine separate Tür, folgen Sie einfach der Beschilderung sowie den Anweisungen unserer Mitarbeiter;
  • Die Kartonagenabgabe erfolgt im Hof bzw. in der Colmarerstraße auf dem Parkplatz;
  • Bitte beachten Sie, dass Sie unseren Parkplatz nur kurzzeitig zur Abholung von Sendungen nutzen können.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann.

 

Bis bald.

 

Ihr Team von LAS Burg


Information zu unserer Lagerkapazität (Stand 18.05.2020)

Da die vollständige Öffnung der Grenze zwischen Deutschland
und der Schweiz erst auf den 15.06.2020 festgelegt wurde und
wir nicht über unbegrenzt Lagerkapazität verfügen, bitten wir Sie
Ihre Bestellungen bis nach der Grenzöffnung auszusetzen, wenn
Sie diese nicht innerhalb weniger Werktage in den Filialen abholen können.


Sollte die Anliefermenge in den nächsten Tagen trotzdem merklich
zunehmen, können wir nicht mehr dafür garantieren, dass wir bis
zur Grenzöffnung alle Sendungen annehmen können, da unsere
Lagerkapazitäten dann ausgeschöpft sind.


Wir freuen uns, wenn wir Sie ab 15.06.2020 wieder persönlich
begrüßen dürfen und wünschen Ihnen viel Gesundheit.


Schutzmaskenpflicht (Stand 27.04.2020)

Ab 27.04.2020 gilt die Pflicht zum Tragen von sogenannten "Alltagsmasken" beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr in ganz Deutschland.  Ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte Stoffmaske wird dabei akzeptiert.


Wichtige Informationen (Stand 02.04.2020)

Seit dem 01.04.2020 unterliegt die Einfuhr von Waren in die Schweiz neuer Regularien. Pakete und Waren dürfen im privaten Reiseverkehr nicht mehr in die Schweiz eingeführt werden (weitere Info´s erhalten Sie auf https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20200744/index.html ).

Nach unserem aktuellen Kenntnisstand betreffen die neuen Regularien auch Verwandte, Bekannte und Arbeitskollegen die für Sie Sendungen in die Schweiz mitnehmen sollen.

Der gewerbliche Warenverkehr ist davon weiterhin nicht betroffen.


Informationen zur aktuellen Corona-Situation

Sehr geehrte Damen und Herren,


wie Sie den Nachrichten entnehmen konnten, wurden die Landesgrenzen zu Frankreich, Österreich und zu der Schweiz zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis auf Weiteres geschlossen.

Da wir mit dieser Entwicklung gerechnet haben, haben wir uns so gut wie möglich auf diese Situation vorbereitet.

Das Wichtigste zuerst: Ab sofort sind alle Lagerfristen bis zur Grenzöffnung systemtechnisch ausgesetzt. Das heißt: Es entstehen Ihnen für die Zeit der Grenzschließung KEINE ZUSÄTZLICHEN KOSTEN für die LAGERUNG. Es wird also bis dato der Status quo beibehalten.

Solange unser Unternehmen nicht durch einen behördlichen Beschluss geschlossen wird, bleiben unsere beiden Filialen wie gewohnt geöffnet und bieten unseren Service vollumfänglich an. Sie können sich weiterhin Sendungen zu uns liefern lassen, bis unsere Lagerkapazität ausgeschöpft ist. Sollten diese unwahrscheinlichen Fälle eintreffen, werden wir Sie selbstverständlich zeitnah über unsere Homepage informieren.

Aktuell dürfen die Berufspendler ein- und ausreisen. Falls es Ihnen möglich ist, Ihre Sendungen von Bekannten/Verwandten/Arbeitskollegen abholen zu lassen, stellen Sie bitte für die Abholung eine schriftliche Vollmacht aus (diese dient Ihrer Sicherheit und ist für die Abholung unabdingbar).

Wir haben Rücksprache mit unseren Lieferanten geführt. Bis auf Weiteres bleibt die Lieferkette funktionsfähig. Sollten einzelne Lieferanten den Betrieb nicht mehr aufrechterhalten können, oder sollten Lieferdienste durch behördliche Maßnahmen eingeschränkt oder ausgesetzt werden, werden wir Sie zeitnah über unsere Homepage informieren.

Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass wir ausnahmslos keine Sendungen in die Schweiz versenden können.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie gesund bleiben und die Situation unbeschadet überstehen.

 

Ihr Team von LAS-Burg






Einführung der Annahme von Nachnahme- und Zollgebührensendungen

Wir erweitern unseren Service um Nachnahme- und Zollgebührensendungen (nachfolgend N&Z-Sendungen genannt). Diese werden ab dem 08.10.2018 von uns angenommen.
Vorraussetzung dafür ist, dass Sie zunächst den „Antrag auf die Annahme von Nachnahme- und Zollgebührensendungen“ ausfüllen. Nach Erhalt der Bestätigungsmail von LAS-Burg werden N&Z-Sendungen für Sie angenommen.

Um Gelder für Nachnahme- und Zollgebührensendungen zu verwahren, hat LAS-Burg das N&Z-Konto für Sie eingerichtet, welches als reines Barkonto geführt wird. N&Z-Gelder sind reine Treuhandgelder, deshalb sind Umbuchungen zwischen N&Z-Konto und VG-Konto (Verrechnungsgelder für Sendungsabholung siehe unten) nicht möglich.

Das N&Z- Konto sollte als Guthabenkonto geführt werden. In Ausnahmefällen legt LAS-Burg den Betrag von Euro 50,- (gegen Gebühr laut Preisliste) aus. Bei der Abholung der N&Z-Sendung muss diese Gebühr, sowie der vorgestreckte Betrag, beglichen werden. Bei Beträgen über Euro 50,- muss das N&Z-Konto immer ausreichend gedeckt sein. Die Annahme von N&Z-Sendungen ist nur bis zu einem Betrag von Euro 500,- möglich.

N&Z-Sendungen können nur angenommen werden, wenn die Adressierung eindeutig ist. Nachforschungen zur Ermittlung des richtigen Empfängers sind nicht möglich.

Antworten auf die wichtigsten Fragen erhalten Sie in unseren FAQ.

 

 

Anpassung der AGB

Infolge der Erweiterung unseres Services treten ab dem 08.10.2018 unsere neuen AGB in Kraft.
Hauptsächliche Änderungen finden sich in:

4. Nachnahme-/Zollgebührensendungen(N&Z) und Verrechnungsgelder (VG)
5. Aufgaben und Pflichten von LAS-Burg
6. Aufgaben und Pflichten des Kunden
13. Datenspeicherung und Datenschutz

Die Änderungen zum 08.10.2018 gelten von Ihnen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen.
Sollten Sie der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig widersprechen, wird LAS-Burg das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufheben.

 

 

Anpassung der Datenschutzerklärung

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung. Wir haben diese Rechtsvorschrift in unseren Unternehmens-Richtlinien umgesetzt.

Zum Zwecke der Vertragserfüllung werden Ihre personenbezogenen Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet. Sie können der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich per Mail an datenschutz@las-burg.de widersprechen. Mit Ihrem Widerspruch wird gleichzeitig auch das Vertragsverhältnis aufgelöst. Falls Sie Fragen zum Datenschutz in unserem Unternehmen haben, schreiben Sie eine Mail an datenschutz@las-burg.de


LAS Verrechnungskonto

Nutzen Sie das kostenlose LAS Verrechnungskonto. Dies steht schon für Sie bereit. Sie müssen nur eine Bareinzahlung tätigen und dann kann das Konto sofort genutzt werden. Bei der Paketabholung wird der Paketpreis dann verrechnet. Sie brauchen also kein Bargeld mit sich führen und der Bezahlvorgang entfällt.

Um Ihnen das Verrechnungskonto näher zu bringen erhalten Sie bei allen Bareinzahlungen auf Ihr Verrechnungskonto bei LAS Burg  während der Fußballweltmeisterschaft vom 14. Juni - 14. Juli automatisch einen Bonus von 10% gutgeschrieben.

 

 

 






Allerheiligen und Refomationstag

Allerheiligen am 01.11. ist wie gewohnt in Baden-Württemberg ein Feiertag. Hinzu kommt nur dieses Jahr der Reformationstag am 31.10., dieser jährt sich zum 500. Mal. An beiden Tagen bleiben unsere Geschäfte geschlossen.


Gewinner 10 Jahre LAS-Burg

In dieser Liste sind alle Gewinner von 10 Jahre LAS-Burg aufgeführt. Alle wurde bereits per Mail informiert, die 11.-50. haben bereits Ihre 25€ Gutschrift erhalten. Herzlichen Glückwunsch!


Teilnehmer Gewinnspiel 10 Jahre LAS-Burg

Dies sind die Teilnehmernummern mit Kundennummer aller Teilnehmer an unserem 10 Jahre LAS-Burg Gewinnspiel. Die Ziehung findet am 10.10.2017 um 17:00Uhr in der Colmarerstraße 10 statt.

Liste


Unser Gewinnspiel: Nehmen Sie noch heute an unserem Gewinnspiel teil. Entweder Sie melden sich an oder nutzen Ihr bestehendes Konto und empfangen ein Paket im Zeitraum vom 01.08. - 16.09.2017 oder Sie schreiben uns eine Postkarte an: LAS-Burg, Hauptstraße 396, 79576 Weil am Rhein, Deutschland mit Ihren Kontaktinformationen und dem Betreff "10 Jahre LAS Burg"!


Frohe Pfingsten


Frohe Ostern


Gewinner mit Kundennummern


Die Verlosung war am 24.01. um 18:00 Uhr in der Colmarer Strasse

Die Gewinner werden selbstverständlich in einer E-Mail über Ihren Gewinn informiert. Herzlichen Glückwunsch!


Qualifizierte Teilnehmer Wechselgewinnspiel

Liebe Kunden,

hier finden Sie die Teilnehmer der Ziehung zum Wechselgewinnspiel. Die erste Zahl ist ist Losnummer in der Lostrommel, die Zahl dahinter ist die zugeordnete Kundenummer. Die Ziehung wird öffentlich in den Geschäftsräumen der Colmarer Str. 10 am 24.01.2017 gegen 18:00Uhr stattfinden. Wir werden eine Lostrommel mit mindestens 8722 laufend durchnummerierten Losen aufstellenn. Wenn dann zum Beispiel das Los mit der laufenden Nummer 4918 gezogen wird Gewinnt der Kunde mit der Kundenummer 73397 NICHT der Kunde 4918. Welches Ihre Glückszahl ist entnehmen Sie bitte der Liste. Teilnehmer sind nur die Kunden die im Gewinnspielzeitraum mehr Sendungen in der Colmarer Strasse abholten als in der Hauptstraße. Wir haben diese Liste mit bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sollten Sie der Meinung sein, wir haben Sie übersehen, schreiben Sie uns eine Mail bis spätestens zum 17.01.2017 an info@las-burg.de.




03.02.2015

Neue Preisliste ab dem 2. März 2015 gültig. Längere Öffnungszeiten in der Grenzstraße 19.


12.09.2014

 

Die Umkleidekabine ist fertig! Probieren Sie Ihre neusten Schätze gleich an. Ersparen Sie sich den Umweg über Zuhause, um das zurück zu schicken, was die bösen Modelabes viel zu klein produziert haben. ;-)

Unsere geplanten Projekte für Sie:

  • Nachnamesendungen bald möglich;
  • OTTO-Shop in Vorbereitung;
  • Hotspot geplant

04.08.2014

Wir sind bei Facebook. Wir hoffen, Sie mögen uns.


20.06.2014

Die 3. Lagerhalle ist endlich fertig! Nun kann Weihnachten kommen! Bestellen also für Ihre lieben soviel Sie können!


13.06.2014

Am Freitag- und Samstagabend haben wir für Sie unsere Kapazität auf 10 Theken erweitert. Wir hoffen so Ihre Wartezeiten erheblich zu verkürzen.

PS: Pieps... Bitte nit so fäscht uff drucke... =).


05.05.2014

Im Dezember dieses Jahres bekommen wir eine Straßenbahnhaltestelle!


01.01.2014

Parkplatzumbau abgeschlossen.


20.06.2013

Einschränkung der Parkmöglichkeiten in der Hauptstrasse 396 wegen Parkplatzumbau.
In den Tagen Montag, 24.06.13 bis einschließlich Donnerstag, 27.06.2013 sind die Parkmöglichkeiten stark eingeschränkt, da ein Umbau des Parkplatzes notwendig wurde. Dabei wird der Zugang zum Parkplatz für Fußgänger sicherer gestaltet. Ebenso wird die Anlieferzone entsprechend vergrößert, so dass wir auch bei erhöhter Anliefermenge genügend Kapazität haben. An diesen Tagen wird eine provisorische Ein- und Ausfahrt eingerichtet. Bitte parken Sie an diesen Tagen nur für die Dauer Ihres Besuches bei uns, damit alle Kunden auf dem eingeschränkten Parkplatz parken können.

Verbesserte Öffnungszeiten in unserem Geschäft Grenzstrasse 19.
Ab 01.07.2013 werden wir von Montag bis Freitag auch in der Mittagszeit und am Samstag eine Stunde länger öffnen.

Die neuen Öffnungszeiten in der Grenzstrasse sind dann:
Montag – Freitag: 09:00 – 18.30 Uhr
Samstag: 09:00 – 14:00 Uhr.
Die Öffnungszeiten in der Hauptstraße 396 bleiben unverändert.

Zusätzliche Rabattstufe nur in der Grenzstrasse 19.
Ab sofort erhalten Kunden in der Grenzstrasse automatisch einen Rabatt von 5% ab einem Umsatz von 75,00 Euro in den letzten 90 Tagen. Die bisherigen Rabatte bleiben gleich, so dass nun insgesamt folgende Rabattstufen bestehen:

  • Bei Sendungsumsätzen ab Euro 75,00 in den letzten 90 Tagen vor Abholung: 5% Rabatt
  • Bei Sendungsumsätzen ab Euro 150,00 in den letzten 90 Tagen vor Abholung: 10% Rabatt
  • Bei Sendungsumsätzen ab Euro 300,00 in den letzten 90 Tagen vor Abholung:20% Rabatt

Diese Rabatte werden nicht in der Hauptstrasse 396 gewährt. Mit diesem Rabattsystem möchten wir erreichen, dass ein Teil unserer Kunden in die Grenzstrasse wechselt.

Senkung unseres Preises für Einschreibbriefe
Eine Kalkulation unserer Preise ergab, dass bedingt durch eine Änderung der Zulieferung, sich unser Aufwand für Einschreibbriefe reduziert hat. Somit können wir ab sofort den Aufpreis für Einschreibbriefe von Euro 2,00 auf Euro 1,00 reduzieren. Wie Sie daraus erkennen können, sind wir bemüht unsere Dienstleistung weiterhin sehr umfangreich und sehr preisgünstig anzubieten.

Hinweis bei fehlenden Sendungseingangs-Mails
Obwohl wir keine Spam-Mails versenden, kommt es manchmal vor, dass unsere Mails von Ihrem Provider als Spam eingestuft werden und somit in Ihrem Spam-Ordner landen. Sofern dies auch bei Ihnen schon einmal der Fall war, so informieren Sie sich bitte bei Ihrem Provider über die Möglichkeiten einer Whitelist (=hier eingetragene Mailadressen werden immer zugestellt) oder ähnlichem.


18.05.2013

Anpassung von Sendungsgrößen und Preisen in der Grenzstrasse
Ab 21. Mai werden in der Grenzstrasse die Größen "A", "B" und "C" durch die Größen "Briefe", "S", "M", "L", "XL" und "XXL" ersetzt. Die Größen und Preise sind dann genau identisch mit denen der Hauptstrasse. Die Größen und Preise für Gurtmaß und Paletten bleiben unverändert. Die Preise entnehmen Sie bitte den jeweiligen Preislisten. Sendungen, welche vor dem 21. Mai zugeteilt wurden, werden noch zu den alten Größen und Preisen abgerechnet.

Preissenkung für neue Größe: Briefe (gültig in Hauptstrasse und Grenzstrasse)
Alle ab 21. Mai eintreffenden Briefe werden mit unserer neuen Preisgruppe "Brief" zum ermäßigten Preis von Euro 1,50 (Normalpreis: 1,80) bearbeitet. Als Briefe gelten Sendungen die kleiner als 23x17 cm und maximal 5mm dick sind. Größere oder dickere Sendungen bleiben weiterhin Größe S.

Hinweis auf Rabattsystem in der Grenzstrasse
Ausschließlich in unserem Geschäft in der Grenzstrasse 19 bieten wir unseren Kunden ein Rabattsystem auf alle hier getätigten Umsätze, außer Kartonagekosten, an. Ab einem Umsatz von Euro 150,-, jeweils gerechnet aus den letzten 90 Tagen, erhält ein Kunde automatisch einen Rabatt von 10 %. Ab einem Umsatz von Euro 300,- steigt der Rabatt auf 20 %. Mit diesem Rabattsystem möchten wir erreichen, dass ein Teil unserer Kunden in die Grenzstrasse wechselt.

Für wen lohnt sich ein Wechsel von der Hauptstrasse in die Grenzstrasse?

  • Für alle Kunden, welche viele Sendungen bekommen
  • manchmal größere Sendungen, wie Gurtmaß oder Paletten senden lassen
  • mit größeren Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit Anhänger abholen
  • zu stark frequentierten Abholzeiten kommen, da keine Parkkosten anfallen

Um eine Lieferadresse in der Grenzstrasse zu nutzen, muss sich jeder Kunde unbedingt über unsere Homepage neu anmelden. Sie erhalten dann eine neue Kundennummer und bei Ihrem nächsten Besuch in der Grenzstrasse kostenlos Ihre neue Kundenkarte.